Der Hundebesitzer erklärt, dass sein Hund gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist und über einen aktuellen Impfschutz gegen Staupe, Parovirose, Hepatitis und Leptospirose verfügt.
Einen zusätzlichen Impfschutz gegen Zwingerhusten wird empfohlen.
Eine Wurmkur sollte nicht länger als 3 Monate zurückliegen.
Der Hundehalter tritt für alle von ihm und dem Hund verursachte Schäden ein.
Für den Hund besteht eine gültige Haftpflichtversicherung.
Bei Zwischenfällen zwischen Hunden in der Hundegruppe, haften die jeweiligen Hundehalter nach dem Verursacherprinzip. Kann der Verursacher nicht eindeutig eruiert werden, haften die Hundehalter für ihren eigenen Hund.
Der Hundebesitzer informiert das Pfötlihuus über allfällige Eigenschaften des Hundes, die für den Hund selbst, andere Hunde und für dessen Betreuer/innen eine Gefahr darstellen könnten.
Wird eine Hündin während der Aufenthaltszeit läufig, wird eine ein Aufpreis von 20.-/Tag verrechnet. Für Schäden, welche mit einer Läufigkeit zusammenhängen, lehnen wir jede Haftung ab.
Sollte Ihr Hund während seines Aufenthaltes erkranken, verunfallen oder sterben, wird eine Tierklinik unserer Wahl beigezogen. Allfällige Tierarztleistungen werden von diesen direkt an die Hundehalter verrechnet.
Wird die Buchung nicht mindestens 2 Wochen im Vorfeld storniert, muss der komplette Betrag bezahlt werden.
Die Pension Pfötlihuus behält sich vor, stets zum Wohle des Hundes zu handeln.
Pfötlihuus:
Die Pension Pfötlihuus nimmt die zu betreuenden Hunde für die vereinbarte Zeit in Obhut und verpflichtet sich, die Hunde nach bestem Wissen und Gewissen zu betreuen und zu pflegen.
Die Pension Pfötlihuus gewährleistet, dass die zu betreuenden Hunde mit Familienanschluss im Haus betreut werden (sofern nichts anderes abgesprochen wurde) und ihnen während dem Ferienaufenthalt genügend Bewegung, Abwechslung und Beschäftigung geboten wird.
Die Pension Pfötlihuus verpflichtet sich, besondere Hinweise des Hundehalters bezüglich Haltung, Fütterung und Pflege zu beachten.
Die Pension Pfötlihuus verpflichtet sich, Besonderheiten oder Veränderungen bezüglich Gesundheit und Verhalten des Hundes, dem Hundehalter mitzuteilen.